Im Detail
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für ein gerechtes und stabiles Arbeitsverhältnis und schützt die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten oder Unsicherheiten ist kompetente Unterstützung entscheidend, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und Klarheit zu schaffen. Ob es um persönliche Anliegen oder die Interessen von Arbeitnehmergruppen geht – wir stehen Ihnen mit umfassendem Know-how zur Seite und begleiten Sie verlässlich bei jedem Schritt.

Individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Kündigung, Abfindung und Abmahnung. Auch die Gestaltung und Bewertung von Arbeitszeugnissen ist ein wichtiger Aspekt, der für die berufliche Zukunft entscheidend sein kann.


Ein weiteres zentrales Thema ist die Arbeitszeitgestaltung. Fragen zu Überstunden, Ruhezeiten, Teilzeit und Befristung führen oft zu Unsicherheiten. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Auch Vergütungsfragen, Bonusregelungen und Sonderzahlungen fallen in diesen Bereich und sollten vertraglich klar geregelt sein.


Die betriebliche Altersvorsorge spielt eine bedeutende Rolle für die finanzielle Absicherung im Alter. Sie wirft oft Fragen zu Ansprüchen, Übertragbarkeit und Unverfallbarkeit auf.


Zudem ist der Schutz vor Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz essenziell. Betroffene haben rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren, um ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, deren Verbänden sowie Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten und Gewerkschaften.


Man unterteilt das kollektive Arbeitsrecht grundsätzlich in zwei Ebenen. Auf überbetrieblicher Ebene wirken Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften auf den Abschluss von Tarifverträgen hin. Im betrieblichen Bereich sind es in der Regel der Arbeitgeber und der Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden eines bestimmten Betriebes gegenüber der Arbeitgeberseite.


Daneben kommen noch Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen (zum Beispiel durch das Mitbestimmungsgesetz) in Betracht.

Das kollektive Arbeitsrecht steht für Rechtsbeziehungen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (daher der Begriff „Kollektiv“) von Arbeit­nehmern betroffen ist. Aus dem kollektiven Arbeitsrecht ergeben sich außerdem Rechte für den Arbeitskampf.

Expertenwissen im Arbeitsrecht

Webinare für Unternehmen

Wir bringen rechtliches Know-how direkt zu Ihnen. Unsere Webinare richten sich an Mitarbeiter und Führungskräfte und vermitteln praxisnahes Wissen zu wichtigen rechtlichen Themen.

Die Themen im Arbeitsrecht auf einen Blick

Individuelles Arbeitsrecht

Abmahnung

Kündigung Arbeitsverhältnis

Abfindung

Arbeitszeugnis

Arbeitszeitgestaltung

Überstunden

Teilzeit und Befristung

Betriebliche Altersversorgung

Mobbing am Arbeitsplatz


Kollektives Arbeitsrecht

Beteiligungsrechte

Interessenausgleich

Sozialplan

Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen

Tarifrecht


Ihre Ansprechpartnerin

Jana Lutz

Rechtsanwältin