Im Detail
Betreuungsrecht

Im Betreuungsrecht bieten wir umfassende Unterstützung – sei es bei der rechtlichen Betreuung von Angehörigen, der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen oder der Einrichtung von Betreuungsverfügungen. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist es entscheidend, eine vertrauensvolle und kompetente Begleitung an seiner Seite zu wissen, um sowohl rechtliche Anforderungen als auch persönliche Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen.

Ein Überblick über das Betreuungsrecht

Die rechtliche Betreuung wurde eingeführt, um Erwachsene zu unterstützen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr eigenständig besorgen können. Hierbei wird zunächst sorgfältig der notwendige Bedarf ermittelt, damit auch wirklich nur in den Bereichen Hilfe eingesetzt wird, in denen diese tatsächlich erforderlich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betroffene seine verbliebenen Fähigkeiten weiterhin bestmöglich ausüben kann und zugleich seine Selbstbestimmung in vollem Umfang gewahrt bleibt.


Rechtseingriffe werden daher bewusst lediglich auf ein absolut erforderliches und unbedingt notwendiges Maß beschränkt, um den Schutz der betroffenen Person mit dem Erhalt ihrer Eigenständigkeit in Einklang zu bringen.

Unsere Kanzlei führt bereits seit dem Jahr 2009 Betreuungen durch und verfügt somit über eine langjährige und umfassende Erfahrung in diesem sensiblen Bereich. Dank dieser Expertise können wir Ihnen jederzeit mit großem Vertrauen, hoher Fachkompetenz und einem tiefen Verständnis für Ihre individuellen Bedürfnisse zur Seite stehen, um Ihnen in jeder Situation die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Gut zu wissen!

Seit der Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 hat sich das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem weiterentwickelt. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterstützt volljährige Personen in einem festgelegten Aufgabenkreis dabei, ihre Angelegenheiten selbstbestimmt zu regeln. Eine Vertretung erfolgt nur, wenn es im Einzelfall erforderlich ist. Der Wille und die Wünsche des Betroffenen stehen dabei im Vordergrund und dürfen nur bei erheblicher Gefährdung oder unzumutbarer Belastung des Betreuers eingeschränkt werden.

Sie wünschen weitere Informationen? Wir sind für Sie da!

Die Themen im Betreuungsrecht auf einen Blick

Patientenverfügung

Betreuungsvereinbarung

Vorsorgevollmacht

Ehegattennotrettung


Ihr Ansprechpartner

Marco Forster

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Verfahrensbeistand