Im Detail
Erbrecht
Ein Überblick über das Erbrecht
Das Erbrecht bietet dem Erblasser zahlreiche Möglichkeiten, den Nachlass individuell zu gestalten, und bestimmt dabei genau, wer welchen Anteil des Vermögens erhält. Die zentrale Funktion des Erbrechts besteht darin, das Privateigentum des Erblassers über dessen Tod hinaus zu erhalten und seinen Fortbestand durch die Rechtsnachfolge zu sichern. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte mit dem Tod des Eigentümers untergehen. Das Erbrecht garantiert dem Erblasser als subjektives Recht, über sein Eigentum und seine veräußerbaren Rechte für den Zeitpunkt seines Todes zu verfügen. Dabei hat er mehrere Optionen: Er kann sein Vermögen Dritten vermachen, eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen (Erbeinsetzung) oder aber bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen (Enterbung). Diese umfassenden Gestaltungsmöglichkeiten geben dem Erblasser die Freiheit, seinen Nachlass nach seinen individuellen Vorstellungen zu regeln und so sicherzustellen, dass sein Wille auch nach seinem Tod Beachtung findet.
Gut zu wissen!
Das Erbrecht wird durch Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ausdrücklich garantiert (sog. Institutionsgarantie). Möchten Sie mehr rund um das Thema Erbrecht erfahren? Mit uns behalten Sie auch in schweren Zeiten den Überblick!
Eine klare Regelung beugt Streitigkeiten vor
Das Erbrecht ist im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfassend in den §§ 1922 bis 2385 geregelt. In diesen Bestimmungen werden unter anderem die Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben sowie die verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung über den Nachlass, wie das Testament und der Erbvertrag, detailliert festgelegt. Darüber hinaus befasst sich das Erbrecht mit Themen wie den Pflichten des Erben, der Erbunwürdigkeit, dem Verzicht auf ein Erbe, dem Erbschein und den rechtlichen Regelungen zum Kauf von Erbschaften. Diese Regelungen bieten eine klare Grundlage für die Gestaltung und Abwicklung von Nachlässen.
Diese drei Prinzipien prägen das Erbrecht
Bei der Universalsukzession, auch Gesamtrechtsnachfolge genannt, geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf die Erben über.
Die unbeschränkte Verwandtenerbfolge bedeutet, dass alle Verwandten des Erblassers – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden.
Dank der Testierfreiheit hat jeder Mensch die Möglichkeit, in einem Testament frei festzulegen, wie sein Vermögen im Erbfall verteilt werden soll.
Die Themen im Erbrecht auf einen Blick
Testamentsgestaltung
Vermächtnis
Beratung zu letztwilligen Verfügungen
Erbeinsetzung
Enterbung
Ehepartner /Kinder – Pflichtteilsrecht
Erbauseinandersetzungen
Ihr Ansprechpartner
Marco Forster
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Verfahrensbeistand